Komplettservice aus einer Hand
Mit einem Wartungsvertrag sorgen vor. Denn durch die regelmäßige, systematische Überprüfung Ihrer Anlage werden Mängel früh erkannt und behoben – und das bevor unnötige Stillstände entstehen. Auch erforderliche Instandhaltungs-, Reparatur- und Verbesserungs-Maßnahmen sind besser plan- und kalkulierbar.
Setzen Sie mit einem Wartungsvertrag auf höchste Betriebssicherheit Ihrer Pumpen und Anlagen.
Fragen Sie bei uns an. Wir erstellen Ihnen Ihren maßgeschneiderten Wartungsvertrag.
…sämtliche Anlagen der Entwässerung innerhalb und außerhalb von Gebäuden gemäß den Vorgaben entsprechend gewartet werden müssen?
Für Abwasserhebeanlagen gilt im Rahmen der EN 12 046-04 folgende Wartungsfrequenzen durch mit einem dafür qualifizierten Unternehmen: gewerbliche Betriebe mindestens alle 3 Monate, vermietete Mehrfamilienhäuser mindestens alle 6 Monate, privat genutzte Einfamilienhäuser mindestens 1x jährlich.
Für Druckerhöhungsanlagen gilt nach DIN EN 806 eine jährliche Wartung durch einen Fachkundigen.
Individuell auf Sie zugeschnitten: